Kampfrichter männlich

 

Erlangung einer Kampfrichterlizenz im Kunst- bzw. Geräteturnen männlich

Die Grundlage zur Erlangung einer Kampfrichterlizenz bildet der "Code de Pointage", welcher aller vier Jahr, an den Olympiazyklus angepasst, von der FIG (International Gymnastics Federation) herausgegeben wird.

Die Lizenzen im Kampfrichterwesen unterteilen sich in FIG-Brevet, A-, B-, C- und D-Lizenz. Die Einstiegslizenz für das Kampfrichterwesen ist die C-Lizenz.

Die D-Lizenz (auch Gau-Lizenz genannt) wird zurzeit im Turngau Fulda-Werra-Rhön nicht angeboten, da das Interesse an Teilnehmern für eine D-Lizenz zu gering ist. 

Die C-Lizenz kann beim HTV (Hessischen Turnverband) in Alsfeld erworben werden.

Das Mindestalter für die Erlangung einer Kampfrichterlizenz beträgt 16 Jahre.

Der "Code de Pointage" bzw. nationale modifizierte Wertungsvorschriften können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: www.kari-turnen.de